Unternehmen

Grosse Personal e.U. bietet seit üb er 20 Jahren professionelle Dienstleistungen in der Arbeitskräfteüberlassung in Oberösterreich an. Als Eigentümer geführtes Unternehmen und regionaler Anbieter steht bei uns stets der Mensch im Vordergrund. Die vollste Zufriedenheit unserer Geschäftspartner wie auch unserer Mitarbeiter ist unser wichtigstes Anliegen.

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Neues aus der Arbeitskräfteüberlassung

Sozial- und Weiterbildungsfond  - Arbeitskräfteüberlassung Österreich
Seit 2014 ersetzt der gesetzlich eingerichtete Sozial- und Weiterbildungsfond die bisher kollektivvertraglich geregelte Bildungsförderung „Zeitarbeit“. Aufgabe des Sozial- und Weiterbildungsfonds ist es, Zeitarbeiter gewerblicher Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen sowohl während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses als auch im Fall von Arbeitslosigkeit zu unterstützen.

  • Allgemeine Bildungsmaßnahmen
    Unter den „Allgemeinen Bildungsmaßnahmen“ werden Aus- und Weiterbildungen verstanden, die geeignet sein müssen, zu einer tatsächlichen Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Zeitarbeiter zu führen. Alle Bildungsmaßnahmen sind unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Beschäftigung und der überbetrieblichen Verwertbarkeit zu sehen.
  • Facharbeiterausbildung
    Unter der „Facharbeiterausbildung“ werden Lehrgänge für die Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung verstanden, für deren Absolvierung grundsätzlich die Voraussetzungen der Bildungskarenz bzw. in Ausnahmefällen
    des Fachkräftestipendiums des AMS erfüllt sein müssen. Für das Jahr 2014 stehen vorerst 100 geförderte Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Fachausbildungen liegen schwerpunktmäßig in den Berufsfeldern „Metall-“ und „Elektrotechnik“. Ziel ist die Ausbildung zum Facharbeiter.
  • Arbeitslosenunterstützung
    Das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) sieht neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch direkte Zuschüsse an arbeitslose Zeitarbeiter vor. Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat, wer als Zeitarbeiter mindestens vier Monate durchgehend bei einem gewerblichen Arbeitskräfteüberlasser beschäftigt war - weder selbst gekündigt hat noch berechtigt entlassen wurde oder unberechtigt vorzeitig ausgetreten ist und innerhalb einer Woche Arbeitslosigkeit kein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen konnte. Für weitere Informationen zu diesem Thema klicken Sie bitte hier.